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Zu meiner Person

Ich verfüge über 28 Jahre Erfahrung als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht”. In der Zeit habe ich unzählige Mandanten in allen Fragen des Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Ich helfe weite, wenn man Ihnen Ordnungswidrigkeiten wie

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handynutzung am Steuer
  • Abstandsunterschreitungen

vorwirft.

Auch im Verkehrsstrafrecht bin ich auf Ihrer Seite. Das betrifft Taten wie

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Drogenkonsum im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB

Füllen Sie bitte unser Multistep Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.

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Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.