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Verhalten nach dem Rotlichtverstoß

Der Jurist spricht vom Nachtatverhalten. Hier ist besonders wichtig, wenn Sie nur einen Haltelinienverstoß begangen haben, alles daran zu setzen, zu beweisen, dass Sie nicht in den geschützten Bereich eingefahren sind. Setzen Sie daher das Auto hinter die Haltelinie zurück. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, um später einen Anwalt auf die beiden weiteren Fotos aufmerksam machen zu können.

Wichtig: Sie erhalten in der Regel einen Anhörungsbogen. In seltenen Fällen werden Sie von der Polizei mündlich zu dem Verstoß befragt. Machen Sie grundsätzlich nur die Pflichtangaben. Sie müssen Ihre persönlichen Daten angeben, niemand zwingt Sie sich zum Verstoß zu äußern.

Keine Äußerungen zum Verstoß: Als Beschuldigter sind Sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet und Ihr Schweigen darf das Gericht nicht als Schuldeingeständnis werten. Auch wenn ein freundlicher Polizist meint, es kann doch kein Problem sein, sich zu äußern, wenn Sie nichts zu verbergen haben. Eine unbedachte Äußerung kann einem Geständnis gleich kommen.

Schalten Sie einen Anwalt ein

Die Polizei konfrontiert Sie mit dem Verstoß und erwähnt meist, dass es eindeutige Beweisfotos gibt. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Manches Foto ist nicht so aussagekräftig, wie die Behörden es darstellen. Es kann außerdem vorkommen, dass Überwachungsgerät oder die Methode der Erfassung fehlerhaft sind. Sie bekommen in der Regel weder das Foto zu sehen, noch Einblick in die Ermittlungsakten. Ihr Anwalt aber bekommt alle Informationen. So kann er sich ein Bild davon machen, welcher Verstoß genau vorliegt und wie die Beweislage tatsächlich ist. Auf diesen Erkenntnissen baue ich Ihre Verteidigung auf.


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